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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Zittau e.V. findest du hier .

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Mitgliedschaft im Bezirk Zittau

Mitglied im DLRG Bezirk Zittau kann man von Geburt an werden. Ab 2024 beträgt der jährliche Mitgliedbeitrag für Jugendliche 75 €, Erwachsene 125 € und Familien 175 €. Eine Familie setzt sind dabei aus 1-2 Erwachsenen und Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr, erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Kündigung

Unsere Mitgliedschaft läuft immer ein ganzes Jahr und kann mit 3-monatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden. Wer also nicht mehr Mitglied sein möchte, muss bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigen. Die Kündigung wird dann zum Jahresende aktiv. Wer erst nach dem 30.09. kündigt, ist noch ein weiteres Jahr Mitglied. Die Kündigung wird dann zum Ende des Folgejahres wirksam.   

Die Kündigung kann per Email an kuendigung(at)zittau.dlrg.de oder postalisch an DLRG Bezirk Zittau e.V., Töpferberg 8 in 02763 Zittau erfolgen.

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Beitrittunterlagen für Neu-Mitglieder

Beitrittsmappe

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Satzung

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Formulare und Vordrucke

Antrag auf Familienmitgliedschaft

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Nachweis für die Krankenkasse

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Aufwandserstattung (Auslagen)

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Reisekostenerstattung

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Tätigkeitsnachweis (Punktetabelle)

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Beispiel für ausgefüllten Tätigkeitsnachweis (Punktetabelle)

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Satzung und Ordnungen

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Geschäftsordnung

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Wirtschaftsordnung

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Beitragsordnung

Jugendordnung

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Kostenordnung

Einsatzkostenordnung

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Schlüsselordnung

Datenschutzordnung

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Ehrungen & Auszeichnungen

Ehrungen finden nach der Ehrungsordnung der DLRG statt. Die folgenden Abzeichen werden in der DLRG verliehen:

  • Mitgliedsehrenzeichen (für langjährige Mitgliedschaften)
  • Verdienstabzeichen (für sehr aktive und überdurchschnittliche Beteiligung am/im Verein)
  • Ehrenmitgliedschaft

Für die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft wurden für den Bezirk Zittau beschlossen, dass eins der folgenden Kriterien zutreffen muss:

  1. 25 Jahre aktive Tätigkeit
  2. 30 Jahre Mitgliedschaft und davon 20 Jahre aktive Tätigkeit
  3. 40 Jahre Mitgliedschaft und davon 15 Jahre aktive Tätigkeit
  4. 50 Jahre Mitgliedschaft und davon 10 Jahre aktive Tätigkeit
  5. 60 Jahre Mitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird ausschließlich auf begründeten und unterzeichneten Antrag eines Dritten an den Vorstand verliehen. Der Antrag muss (mit Ausnahme von Punkt 5) die aktive Tätigkeit eindeutig widerspiegeln. Als „aktive Tätigkeit“ gelten z.B. Übernahme von Funktionen, Ausbildertätigkeiten, Einsatztätigkeiten, Helfertätigkeiten. Der Umfang der Tätigkeit sollte dabei das übliche Maß übersteigen.

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